Unser Dank an Sie
Tippgeber
Werden Sie Tippgeber!
Sie haben einen großen Bekanntenkreis und sind in Ihrer Nachbarschaft gut vernetzt?
Ein Bekannter oder Kollege von Ihnen möchte sein Haus verkaufen? Ihre Nachbarn ziehen um und verkaufen ihre Eigentumswohnung? Sie wissen von einem Grundstück, das veräußert werden soll?
Ob Häuser, Wohnungen oder Grundstücke – geben Sie uns einen Tipp und profitieren Sie von unseren attraktiven Tippgeber-Provisionen.
So funktioniert es:
1. Kontaktieren Sie uns via Kontaktformular, Email oder Anruf
2. Wir bestätigen Ihnen die Tippgeber Vereinbarung, prüfen den Tipp und kontaktieren den Eigentümer.
3. Ihr Tipp ist erfolgreich, der Verkäufer profitiert von unseren Mehrwerten und der Verkauf der Immobilie wird durch uns abgewickelt
Nach Abschluss des Kaufvertrags überweisen wir Ihnen die Tippgeber-Provision direkt auf Ihr Konto.
Voraussetzungen
Das Objekt ist uns bisher unbekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
Das Objekt wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten. Es darf nicht aus dem Internet, der Zeitung oder sonstigen öffentlich zugänglichen Medien stammen.
Der Verkäufer hat mit keinem anderen Makler einen aktuell gültigen Vertrag.
Unser Fokus liegt im Großraum Stuttgart. In besonderen Fällen vermitteln wir aber gerne auch deutschlandweit.
Die Vermittlung kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).
Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.
Bei mehreren Tipps zu derselben Immobilie erhält der Tippgeber nur einmalig die Tipp-Prämie.
Weitere Hinweise
Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.