Energetischer Sanierungsfahrplan 2024! Unser Guide zum Kosten sparen & Umwelt schützen

Allgemeines zum Thema Sanierungsfahrplan

Die Thematik der energetischen Sanierung gewinnt momentan zunehmend an Bedeutung.

Dies kann sowohl auf die Auswirkungen des Klimawandels und den damit einhergehenden Nachhaltigkeitsgedanken zurückgeführt werden als auch auf die Energiekrise, die zu einem rapiden Anstieg der Energiepreise geführt hat.

Energetische Sanierung bezeichnet die Modernisierung von Gebäuden, wobei das Hauptziel darin besteht, den Energieverbrauch einer Immobilie unter Berücksichtigung der Bereiche Heizung, Warmwasser und Lüftung zu minimieren.

Um Eigentümer oder potenzielle Käufer darüber zu informieren, welche Maßnahmen für ihre Immobilie sinnvoll sind, um langfristig Energie zu sparen, werden maßgeschneiderte energetische Sanierungsfahrpläne erstellt, sogenannte individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP). Diese individuellen Pläne ziehen alle baulichen, kulturellen und persönlichen Gegebenheiten des jeweiligen Wohngebäudes in Betracht.

Das Ziel dieses Beratungsinstruments ist es, Eigentümer für Sanierungsmaßnahmen zu sensibilisieren und sie für die energetische Gebäudesanierung zu motivieren.

Ein Sanierungsfahrplan kann entweder als umfassende Gesamtmaßnahme oder als schrittweises Vorgehen mit Maßnahmenpaketen konzipiert sein, abhängig von den spezifischen Eigenschaften des Objekts. Die Maßnahmen des Sanierungsfahrplans sind nicht verpflichtend, sondern bieten eine sinnvolle Reihenfolge der Sanierungsschritten an. Der Fahrplan stellt Informationen und Entscheidungsgrundlagen bereit, um die energetische Verbesserung eines Hauses zu planen und umzusetzen.

Im Sanierungsfahrplan werden verschiedene Aspekte dargestellt wie:

  • Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
  • Energetische Bewertung des Gebäudes im aktuellen Zustand
  • Überblick über Maßnahmenpakete und Zustand nach Sanierung
  • Detaillierte Erläuterung der Schritte im Sanierungsprozess
  • Ausführliche Erklärung des Sanierungsfahrplans
  • Bestätigung der Qualifikation des Energieberaters
  • Betrachtung der verschiedenen Anlagen (Lüftung, Kühlung, Klimatisierung, Beleuchtung)

Energetische Sanierungsfahrpläne können von Energieberatern, Handwerkern und Schornsteinfegern ausgestellt werden, die die entsprechenden Schulungen und Qualifikationen besitzen.

Staatliche Fördermittel

Vor ein paar Jahren gab es Fördermittel für die reine Erstellung der Sanierungsfahrpläne. Seit neustem werden diese Fördermittel von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) nicht mehr ausgestellt. Es gibt allerdings Fördermittel von verschiedenen Institutionen die für geplante Maßnahmen ausgestellt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Förderung des BAFA erstreckt sich auf verschiedene Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Gebäuden. Hierzu zählen die Dämmung des Gebäudes, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Implementierung eines sommerlichen Wärmeschutzes, raumlufttechnische Anlagen sowie digitale Systeme zur Optimierung des Energiebedarfs. Um förderberechtigt zu sein, müssen die Eigentümer eine Mindestinvestition von 2.000 Euro brutto tätigen und können dabei jährlich bis zu 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit geltend machen. Der Fördersatz beläuft sich auf 15 Prozent der getätigten Ausgaben. Damit schafft das BAFA Anreize für umfassende energetische Modernisierungen, unterstützt die Einführung effizienter Technologien und trägt somit zur nachhaltigen Entwicklung im Baubereich bei.

Eigentümer haben die Möglichkeit, Kosten im Bereich von mindestens 2.000 Euro bis maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit geltend zu machen. Je nach Art der durchgeführten Maßnahmen erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von zehn bis 30 Prozent. Zusätzlich dazu wird bei einer noch funktionstüchtigen alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung als Belohnung ein weiterer Zuschuss von zehn Prozentpunkten gewährt. Damit schafft dieses Förderprogramm Anreize für eine breite Palette von energetischen Modernisierungen und belohnt insbesondere den Umstieg von veralteten Heizungssystemen auf effizientere Alternativen.

Um Hausbesitzern den Weg zum Umbau zu ebnen, hat die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) großzügige Fördermittel zur Verfügung gestellt. Diese wegweisenden Regelungen wurden im Jahr 2022 eingeführt und traten zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft. Doch das ist nicht alles – mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Januar 2024 stehen spezielle Veränderungen insbesondere im Bereich des Heizungsaustauschs an.

Ab dem Jahr 2024 tritt eine Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch in Kraft. Zusätzlich zu diesem festen Satz gibt es die Möglichkeit, von einem Klima-Geschwindigkeitsbonus zu profitieren, der bis zu 20 Prozent betragen kann. Dieser Bonus wird gewährt, wenn eine alte fossile Heizung frühzeitig ausgetauscht wird. Insbesondere für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer besteht die Chance auf einen weiteren Bonus von 30 Prozent, sofern das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro pro Jahr beträgt.

Die Boni sind nicht nur einzeln anwendbar, sondern können kumuliert werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, einen maximalen Fördersatz von 70 Prozent zu erreichen. Dies gilt jedoch nur bei Gesamtkosten von höchstens 30.000 Euro.

Für eine umfassende Förderung bei Heizungen ist eine Grundförderung von 30 Prozent vorgesehen, die für sämtliche Wohn- und Nichtwohngebäude gilt, unabhängig von der Antragstellergruppe. Zusätzlich dazu erhalten Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, einen weiteren Effizienz-Bonus von 5 Prozent. Für Biomasseheizungen, die den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten, wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.

Ein besonderer Anreiz besteht in einem Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent, der bis zum Jahr 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen, einschließlich Nachtspeicherheizungen und alter Biomasseheizungen, gilt. Ab dem 1. Januar 2029 wird dieser Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent reduziert, beginnend mit 17 Prozent.

Diese umfassenden Fördermöglichkeiten sollen nicht nur die Modernisierung von Heizungsanlagen fördern, sondern auch Anreize für eine nachhaltige und effiziente Energienutzung setzen.

Ab sofort sind Gesamtsanierungsmaßnahmen von bis zu 90.000 Euro förderfähig, wovon 60.000 Euro für Maßnahmen am Gebäude selbst und 30.000 Euro für den Austausch der Heizungsanlage vorgesehen sind.

Als zusätzliches Highlight wurde ein innovatives Angebot für zinsverbilligte Kredite eingeführt, maßgeschneidert für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr.

Und das ist noch nicht alles – wer die Maßnahmen seines individuellen Sanierungsfahrplans in die Tat umsetzt, hat die Möglichkeit, über die Bundesförderung für effiziente Gebäude weitere Fördermittel zu beantragen und so seinen Bonus zu maximieren.

KfW-Kredite (297 und 298)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist bekannt für ihre diversen Förderprogramme rund um energetisches Sanieren, sei es bei Bestandsgebäuden oder bei Neubauten. Zwei sehr beliebte Förderprogramme waren die im März eingeführten KfW-Kredite (297 und 298), durch welche den Eigentümern im günstigsten Fall Darlehen mit einem Zins von 0,81% ermöglicht wurden. Laut dem Bauministerium sind die Fördergelder dafür nun ausgeschöpft. Dadurch ist es zu Antragsstopp dieser Förderprogramme gekommen. Laut KfW sollen Anträge ab Anfang des Jahres wieder möglich sein, allerdings ist es noch nicht bestätigt, ob es wirklich dazu kommen wird.

Kritik

Der energetische Sanierungsfahrplan steht oft in der Kritik.

Kritiker sind der Meinung, dass der energetische Sanierungsfahrplan viel zu wenig über die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen informieren und nur das Bestmögliche aus der Energieeffizienz Sicht  darstellen, was allerdings nicht immer das Sinnvollste ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass einige Anbieter den Sanierungsfahrplan ohne eine Vor-Ort-Beratung ausstellen und Maßnahen auf Basis eines Online-Gesprächs erheben.

Dadurch kann die Aussagekraft und die Rechtsgültigkeit des iSFP eingeschränkt werden.

Fazit

Zusammenfassend ist der energetische Sanierungsfahrplan ein immer wichtigeres Dokument geworden, das nicht nur für Eigentümer relevant ist, sondern auch für potentielle Käufer essentielle Informationen beinhalten.

Darüber hinaus bieten energetische Sanierungsfahrpläne die Möglichkeit, von staatlichen Fördermitteln zu profitieren, was den finanziellen Aufwand für die Gebäudeeigentümer reduziert und dadurch Anreize schafft.

Insgesamt bieten energetische Sanierungsfahrpläne somit eine Möglichkeit, um den Herausforderungen des Klimawandels und der steigenden Energiekosten zu begegnen.

 

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Quellen

https://de.wikipedia.org/wiki/Energetische_Sanierung
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/informieren-beraten-foerdern/sanierungsfahrplan-bw/wohngebaeude
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Haus-energetisch-sanieren-Welche-Foerderungen-gibt-es,gebaeudesanierung108.html
https://www.energie-experten.org/news/sanierungsfahrplan-in-der-kritik-ard-warnt-vor-abzocke-bei-energieberatungen
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/foederung-kredite-zuschuesse-haus-wohnen-100.html
https://www.focus.de/immobilien/gastkolumne-von-thomas-peeters-stopp-von-kfw-foerderkrediten-den-deckel-zumachen-ist-keine-loesung_id_259502189.html

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