Welche Nebenkosten entstehen bei einem Immobilienkauf?

Beim Kauf einer Immobilie liegt der Fokus oft ausschließlich auf dem Kaufpreis, während gleichzeitig weitere Kaufnebenkosten entstehen, die manche Käufer möglicherweise nicht im Blick haben. In diesem Blogbeitrag möchten wir Sie über die verschiedenen Kosten, die neben dem Kaufpreis während des Kaufprozesses auftreten können, aufklären.

Es ist entscheidend, zwischen obligatorischen Nebenkosten und flexiblen Nebenkosten zu unterscheiden. Die obligatorischen Nebenkosten sind für jeden Käufer verbindlich und beinhalten unter anderem Steuer sowie Notarkosten. Auf der anderen Seite stehen flexible Nebenkosten, die individuell variieren können. Diese hängen beispielsweise davon ab, wie das Objekt vermittelt wurde oder ob der Käufer zusätzliches Geld für Modernisierungen oder individuelle Anpassungen investieren möchte. Eine genaue Kenntnis über beide Arten von Nebenkosten ist entscheidend für eine umfassende finanzielle Planung beim Hauskauf.

Obligatorische Nebenkosten

1. Notarkosten und die Eintragung ins Grundbuch:
Die rechtsgültige Abwicklung eines Immobilienverkaufs/-kaufs in Deutschland erfordert zwingend einen Besuch beim Notar, der als Amtsperson den Verkaufs- bzw. Kaufvorgang beglaubigt. Der Notar übernimmt dabei die Aufgabe, den Kaufvertrag aufzusetzen, die Grundschuld zu bestellen, offene Fragen zu klären und letztlich den gesamten Kaufvorgang zu beglaubigen. Diese Dienstleistung geht mit Notarkosten einher, die sich in Baden-Württemberg auf 1,5% des Kaufpreises belaufen und ausschließlich am Kaufpreis orientieren. Es sei hierbei angemerkt, dass die Notarkosten nicht nach dem individuellen Aufwand des Notars, sondern ausschließlich am festgelegten Kaufpreis bemessen werden. Somit bleibt die Höhe der Notarkosten unverändert, unabhängig von der Komplexität des Verkaufsprozesses. Selbst bei einem anspruchsvolleren Verkauf, der eine Vielzahl von Fragen und Klärungen erfordert, bleiben die Notarkosten somit gleich verglichen mit einem reibungslosen Notartermin.
Um in Deutschland Eigentümer eines Grundstücks zu werden, ist die zwingende Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Das Grundbuch fungiert als amtliches Register, das sämtliche Beurkundungen über die Rechte an Grundstücken detailliert verzeichnet. Darunter fallen beispielsweise Eigentumsverhältnisse, Grundschulden oder Hypotheken. Die Führung der Grundbücher obliegt den Grundbuchämtern. Die rechtsverbindliche Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch erfolgt durch den Notar, der im Rahmen des Kaufprozesses diese Aufgabe übernimmt. Mit dieser Eintragung geht eine zusätzliche Gebühr einher, die vom Grundbuchamt in Höhe von 0,5% des Kaufpreises als Vergütung festgesetzt wird.

2. Grunderwerbssteuer:
Nachdem die Käufer den Steuerbescheid des Finanzamts erhalten haben, steht die Zahlung der Grunderwerbssteuer bevor. Diese Steuer ist beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksanteils fällig. Sie ist einmalig zu zahlen und orientiert sich am Kaufpreis. Da die Grunderwerbssteuer eine Ländersteuer ist, legt jedes Bundesland autonom seine Höhe fest. In Baden-Württemberg beträgt sie beispielsweise 5% des Kaufpreises.
Manche beweglichen Gegenstände können von der Grunderwerbssteuer ausgenommen sein. Unsere Immobilienmaklerin Nina Weikmann hat zu diesem Thema schon mal ein
Informationsvideo auf unserem Instagram Account gedreht und die ganze Thematik erklärt. Wer an diesem komplexeren Thema interessiert ist und mehr darüber wissen möchte, kann sich
gerne Ninas Video dazu anschauen:
https://www.instagram.com/reel/C3kpiTBoh2W/2iqsh=XBpejAxOG1qYWxq

Unser Instagram Account mit unseren aktuellsten Immobilien und regelmäßigen Updates des Teams: https://www.instagram.com/maile_immobilien/

 

Flexible Nebenkosten

1. Maklerprovision:
Für diejenigen, die ihre Immobilie durch die Vermittlung eines Maklers kaufen oder verkaufen, ist es wichtig zu wissen, dass in solchen Fällen eine Provision anfällt. Diese Provision beläuft sich auf 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es sei angemerkt, dass diese Kosten nicht zwangsläufig für jeden anfallen, da nicht jeder Immobilieneigentümer oder Käufer die Dienste eines Maklerbüros in Anspruch nimmt. Die Entscheidung, ob eine Maklerprovision anfällt, hängt somit von der individuellen Wahl und Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien ab.

2. Renovierungs- und Modernisierungskosten:
Zusatzliche finanzielle Aspekte, die im Rahmen eines Immobilienkaufs berücksichtigt werden sollten, beziehen sich auf Renovierungs- und Modernisierungskosten. Es ist zu beachten, dass diese Kosten stark von den individuellen Eigenschaften des betreffenden Objekts abhängig sind und nicht in jedem Fall zwangsläufig entstehen. Je nach Zustand und Ausstattung der Immobilie können Renovierungsarbeiten oder Umbaukosten erforderlich sein, um das Objekt den persönlichen Vorstellungen oder aktuellen Standards anzupassen.

3. Gutachterkosten:
Beim Erwerb einer Immobilie kann es sinnvoll sein, wenn kein aktuelles Gutachten vorliegt, eines durch einen Sachverständigen oder Immobilienmakler erstellen zu lassen. Die entstehenden Gutachterkosten variieren dabei in Abhängigkeit von der Art und dem Umfang des gewünschten Gutachtens sowie von den spezifischen Eigenschaften des betreffenden Gebäudes. Insbesondere bei einem umfassenden Verkehrswertgutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen können die Kosten bei mindestens 500 € und darüber liegen. Die Investition in ein solches Gutachten stellt jedoch eine wichtige Maßnahme dar, um eine präzise und fundierte Bewertung der Immobilie zu erhalten, was wiederum eine solide Grundlage für den gesamten Kaufprozess darstellt.

4. Umzugskosten:
Die Umzugskosten stellen weitere flexible Nebenkosten dar, die beim Kauf einer Immobilie entstehen können. Sie hängen stark davon ab, ob man sich dazu entscheidet, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen oder den Umzug eigenständig organisiert. Diese variablen Kosten bieten den Käufern die Flexibilität, ihre Umzugsoptionen entsprechend ihren individuellen Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten anzupassen.

 

Eine Beispielrechnung der Kaufnebenkosten 

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass angehende Immobilienkäufer bei einem Immobilienerwerb mit durchschnittlichen Nebenkosten von etwa 10% des Kaufpreises rechnen sollten, wobei 5% allein auf die Grunderwerbsteuer entfallen. Ein bewusstes Verständnis für diese zusätzlichen finanziellen Aufwendungen ist von großer Bedeutung, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten des Kaufs haben.
Insbesondere ist es ratsam, die Nebenkosten aus dem vorhandenen Eigenkapital zu decken, da Banken diese Ausgaben häufig ungern finanzieren. Dies liegt daran, dass sie für Banken keinen Sicherheitswert darstellen und somit nicht im Grundbuch abgesichert werden.

Eine vorausschauende Planung und Budgetierung der Nebenkosten sind somit entscheidend, um einen reibungslosen und finanziell kalkulierbaren Immobilienkauf zu gewährleisten.

 

 

Quellen:
https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/wohnen/immobilie-erwerben/kaufnebenkosten.html
https://www.stuttgart.de/rathaus/finanzen/steuern-und-abgaben/grundsteuer.php
https://www.drklein.de/nebenkosten-hauskauf.html

 

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