Scheidung

Wer bekommt das Haus?

Immobilien sind für die Ewigkeit angelegt, Ehen hingegen nicht immer. Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden und nicht selten stehen die Parteien vor komplizierten Vermögensfragen.

Doch wie ist die Regelung bei Immobilien im Falle einer Scheidung?

Gehört das Haus immer beiden Eheleuten zu gleichen Teilen? Darf eine Partei verkaufen, auch wenn die andere dies nicht möchte? Und wie sind die Regelungen bei einem Verkauf des Eigentums?

Wer bekommt das Haus nach der Scheidung?

Eine grundsätzlich richtige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, denn der Gesetzgeber regelt im Scheidungsverfahren nicht das weitere Verfahren mit der Immobilie. Hier müssen die ehemaligen Eheleute selbst eine Einigung finden.

Generell gibt es hier verschiedene Möglichkeiten, den Fortbestand über die Immobilie zu klären:

  • Gemeinsamer Hausverkauf
  • Übernahme des Anteils des anderen Ehepartners
  • Teilung der Immobilie
  • Gemeinsame Versteigerung der Immobilie

Mein Partner möchte das Haus verkaufen, ich nicht

Der beste Weg nach einer Scheidung ist es, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen. Gibt es jedoch keine Einigung, kann kein Verkauf stattfinden. Es stehen dann jedoch noch zahlreiche andere Möglichkeiten zur Verfügung, sich hier zu einigen.

Referenzimmobilie – Maile Immobilien Stuttgart
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Eigentumsanteil übernehmen

Ein Ehegatte kann den Anteil des Partners übernehmen, sollte dieser damit einverstanden sein. Gibt es Streitigkeiten oder Unklarheiten über den Verkehrswert der Immobilie, ist es ratsam einen Fachmann einzuschalten und im Zweifelsfall ein qualifiziertes Wertgutachten erstellen zu lassen, welches vor Gericht Bestand hat.

Vermietung der Immobilie

Möchte keiner von beiden Eheleuten die Immobilie verkaufen, so ist es auch möglich diese zu vermieten und sich den Erlös weiterhin zu teilen. Auch die Kosten des Hauses teilen sich dann weiterhin auf beide Parteien auf. Je nach Konstellation entsteht hier ein Spannungspotential, welches bedacht werden sollte.

Begründung von Wohneigentum

Ein Haus kann man ja nicht einfach in zwei Teile sägen? Nein, das nicht, ein Mehrfamilienhaus kann man jedoch relativ einfach aufteilen. Hierzu muss ein Architekt einen Aufteilungsplan anfertigen.

Der Aufteilungsplan ist Teil der Abgeschlossenheitserklärung, welche die Grundlage für die Teilungserklärung darstellt. Im Aufteilungsplan sind die Schnitte und Grundrisse des Hauses, welches geteilt werden soll, ersichtlich.

anfertigen, den die Eheleute dann gemeinsam, innerhalb einer Teilungserklärung

Die Teilungserklärung regelt die Verhältnisse unter den Wohnungseigentümern (siehe Gesetzbuch Eigentümergemeinschaft). Hier wird festgehalten, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum darstellen.

, notarlich beurkunden. Der eigene Anteil des Hauses kann anschließend selbst bewohnt, vermietet oder – auch gegen den Willen des Ex-Partners – verkauft werden.

Teilungsversteigerung

Als letzte Möglichkeit steht Ihnen, sollten Sie sich mit Ihrem Ex-Partner nicht einigen können, die Möglichkeit der Teilungsversteigerung offen. Diese müssen Sie beim örtlichen Amtsgericht beantragen. Großer Nachteil einer solchen Versteigerung ist, dass die Immobilie meist unter ihrem Verkehrswert verkauft wird. Zudem gibt es Ex Partner, die es auf eine Versteigerung ankommen lassen, um den Anteil des Ex Partners günstig selbst zu ersteigern. Eine Versteigerung sollte deswegen immer nur ultimo ratio für die Eheleute sein.

Sprechen Sie uns gerne bei weiteren Fragen an. Wir beraten Sie gerne umfangreiche und besitzen darüber hinaus beste Kontakte zu entsprechenden Fachanwälten.

Sie benötigen weitere Beratung oder Informationen? Dann lassen Sie sich gerne unverbindlich beraten.

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